Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von TAPWATER GmbH

1. ANWENDBARKEIT

 1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Tapwater GmbH. („Tapwater“) gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und andere Rechtsbeziehungen im Hinblick auf den Verkauf und die Lieferung aller Produkte und/oder Dienstleistungen (die „Produkte“), die von Tapwater an den Käufer (den „Kunden“) geliefert wurden und werden. Durch die Erteilung eines Auftrags und/oder die Unterzeichnung dieser Bedingungen wird die Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (in ihrer aktuellsten Fassung) können dem Kunden in digitaler Form bereitgestellt werden. 
 

2. ANNAHME UND AUFTRÄGE 

2.1.  Die Angebote, die Tapwater erstellt, werden erst mit Vertragsabschluss wirksam. Eine Vereinbarung mit Tapwater kommt durch die Unterzeichnung des Auftrags/der Bestellung oder aufgrund einer vom Kunden erstellten entsprechenden schriftlichen Bestätigung zustande. Tapwater ist berechtigt, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. Durch die Erteilung eines Auftrages akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Alle Anpassungen, Änderungen oder Stornierungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden nur angenommen, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch einen rechtmäßig bevollmächtigten Vertreter von Tapwater bestätigt werden. 
2.2.  Der Kunde informiert Tapwater schriftlich über alle im Auftrag enthaltenen Ungenauigkeiten oder vermeintlichen Ungenauigkeiten innerhalb von zehn Tagen nach Auftragserteilung. 
2.3.  Tapwater ist berechtigt, alle offensichtlichen Fehler und Schreib-, Druck-. oder Rechenfehler in Angeboten und Auftragsformularen zu korrigieren. Wenn der Kunde Tapwater bereits einen Auftrag erteilt hat, kann Tapwater auf der Grundlage des korrigierten Bestellformulars liefern. 
2.4.  Tapwater ist berechtigt, die vom Kunden bestellten Produkte nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden durch ähnliche Produkte zu ersetzen, vorausgesetzt, der Kunde widerspricht diesem nicht innerhalb von 15 Werktagen nach Tapwater’s Benachrichtigung.
2.5.  Hat der Kunde/ Auftraggeber eine Reservation getätigt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet die Ware fix zu 80% abzunehmen. Falls der Auftraggeber sich nicht bereit erklärt die Reservation abzunehmen. Hat Tapwater das Recht, den Auftrag, unter Berücksichtigung der 80%, selber zu erfüllen.
2.6.  Der Kunde kann einen Auftrag schriftlich nur innerhalb von zehn Werktagen nach Erteilung des Auftrages stornieren, es sei denn, es wurde schriftlich zwischen Tapwater und dem Kunden etwas anderes vereinbart. Wenn der Kunde einen Auftrag nach Ablauf von zehn Tagen nach Auftragsvergabe storniert, bezahlt er Tapwater 50 % der Auftragssumme als Entschädigung für die Kosten, die Tapwater in einem solchen Falle für die Vorbereitung der Lieferung anfallen, unbeschadet Tapwater’s anderer gesetzlichen oder vertraglichen Rechte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Erfüllungsrecht und/oder das Recht auf Schadensersatz aufgrund einer Stornierung oder eines Auftrages, der von Tapwater zurückgenommen werden muss. 
 
 

3. PREISE UND PREISLISTEN 

3.1.  Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und anderer staatlich verordneten Abgaben und exklusive Transportkosten. 
3.2.  Alle Kataloge und Preislisten sind nur für diejenigen bestimmt, die geschäftlich in dieser Branche tätig sind, und der Kunde muss gewährleisten, dass diese nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. 
3.3.  Alle Preise und Nachlässe, die in Katalogen oder Preislisten aufgeführt sind, können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden, und alle Aufträge werden unter der Bedingung angenommen, dass diese zu den Preisen, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gelten, abgerechnet werden.
 

4. LIEFERUNG UND RISIKO

4.1.  Tapwater liefert die Produkte (gemäß Incoterms 2010) an den vereinbarten Standort oder versendet die Produkte dorthin, wie im Auftrag oder der schriftlichen Vereinbarung oder den davon abgeleiteten Vereinbarungen angegeben. 
4.2.  Das Risiko im Zusammenhang mit den Produkten geht bei ordnungsgemäßer und/oder physischer Lieferung derselben, d.h. bei Ankunft auf dem Gelände des Kunden oder bei einer vom Kunden angegebenen dritten Partei, auf den Kunden über. 
4.3.  Falls die Produkte nicht direkt von Tapwater geliefert werden und vom Hersteller oder Lieferanten aus direkt an den Kunden geliefert und/oder vom Kunden beim Hersteller oder Lieferanten abgeholt werden, haftet Tapwater nicht für irgendwelche Schäden oder den Verlust der Produkte, ungeachtet des Zeitpunktes oder der Ursache des Vorkommnisses eines solchen Schadens oder Verlustes. 
4.4.  Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung der Produkte an dem oder den vereinbarten Standort(en) zum Zeitpunkt der Lieferung durch oder im Namen von Tapwater oder zum Zeitpunkt, an dem die Produkte dem Kunden vereinbarungsgemäß bereitgestellt werden, anzunehmen. Wenn der Kunde sich nicht an diese Verpflichtung hält, gehen alle Kosten, die daraus entstehen, zu Lasten des Kunden. 
4.5.  Die alleinige Tatsache, dass die Lieferzeit überschritten ist, kann Tapwater nicht als Verzug angerechnet werden. In einem solchen Falle ist der Kunde jedoch berechtigt, eine Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist zu fordern. Wenn diese nicht eingehalten wird, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung durch einen Einschreibebrief aufgrund der Nichterfüllung der Vereinbarung oder Teilen davon einseitig aufzulösen, jedoch ohne das Recht auf Schadensersatz. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vereinbarung oder Teile davon aufzulösen, wenn er selbst in Verzug ist.
 

5. RECHTSANSPRUCH 

5.1.  Bevor der Preis einschließlich Zinsen und Kosten nicht vollständig auf irgendeine Weise beglichen ist und unbeschadet des Fälligkeitstermins: gehen der Rechtsanspruch und andere Ansprüche auf die Produkte noch nicht auf den Kunden über (trotz Lieferung der relevanten Produkte und Risikoübergang); ist Tapwater jederzeit berechtigt, die Produkte als Tapwater’s Eigentum zurückzufordern und weiter zu verkaufen (wenn diese im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden sind), ohne dass es dazu einer Zustimmung des Kunden oder des Gerichtes bedarf. In Bezug auf die Ausübung seiner Rechte aus dem Unterparagraph (ii), haben Tapwater, seine Mitarbeiter oder Vertreter freien und ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten und/oder anderen Standorten des Kunden, an dem die Produkte gelagert werden unter Einsatz aller nötigen und angemessenen Transportmittel. Des Weiteren werden in einem solchen Falle alle Forderungen, die Tapwater haben könnte, sofort fällig und zahlbar; und hält der Kunde die Produkte für Tapwater in angemessener Verwahrung ohne Berechnung von Kosten. Tapwater ist berechtigt, die Produkte, die beim Kunden in Verwahrung sind, jederzeit während der normalen Geschäftszeiten und nach angemessener Benachrichtigungsfrist zu inspizieren. Der Kunde muss die Produkte so in Verwahrung halten, dass deutlich ist, dass es sich um Tapwater’s Eigentum handelt und sie vollständig gegen Feuer und Diebstahl versichern, und er muss die Versicherungen benachrichtigen, dass die Produkte Eigentum von Tapwater sind. 
5.2.  Der Kunde ist dabei berechtigt, die Produkte im Namen von Tapwater im normalen Geschäftsrahmen zu verkaufen. Dieses Recht des Kunden erlischt jedoch automatisch, wenn ein in Artikel 13 genanntes Ereignis eintritt und/oder der Kunde nicht in der Lage ist, den entsprechenden fälligen vereinbarten Betrag an Tapwater zu zahlen. 
5.3.  Keine Angabe in diesem Artikel: stellt eine Ernennung des Kunden zum Vertreter des Tapwater dar oder kann als solche angesehen werden; oder ermächtigt den Kunden, dritten Parteien Garantien oder Erklärungen in Bezug auf das Produkt abzugeben, die Tapwater in irgendeiner Form binden würden, es sei denn, Tapwater hat den Kunden dazu schriftlich ermächtigt. 
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VON TAPWATER GMBH
5.4.  Die Rechte und Rechtsmittel, die Tapwater in diesem Artikel zukommen, gelten zusätzlich und unbegrenzt und unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die Tapwater unter der Vereinbarung hat. 
5.5.  Der Gesamtpreis gilt erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bedingungen erfolgt ist. 
 

6 LEISTUNGSERBRINGUNG 

6.1.  Wenn Tapwater alle Produkte in Übereinstimmung mit dem regelmäßigen Lieferplan oder einer entsprechenden Mitteilung über Lieferbedingungen an den Kunden liefert, ist der Kunde nicht berechtigt, diesen Lieferplan oder die Liefermitteilung ohne vorherige Zustimmung von Tapwater zu stornieren oder zu ändern. Tapwater ist im Falle einer solchen Stornierung oder Änderung berechtigt, eine Vergütung für die daraus entstandenen Kosten und Auslagen zu verlangen. 
6.2.  Falls die Erfüllung der Vereinbarung auf Wunsch des Kunden ausgesetzt wird oder aufgrund eines Versäumnisses seitens des Kunden verschoben wird, wie zum Beispiel die Weigerung, die Lieferung anzunehmen und/oder wenn er die Ware später als sieben Tage nach dem vereinbarten Lieferdatum abholt, ist Tapwater berechtigt, die Zahlung des vollen Preises für die gelieferten oder bestellten Produkte, einschließlich Lager- und Versicherungskosten, zu fordern. Zudem erlischt damit Tapwater’s Lieferpflicht. 
6.3.  Falls es Tapwater aufgrund der in Artikel 6.2 genannten Gründe nicht möglich ist, einen Teil der Produkte zu liefern, liefert Tapwater den Teil der Produkte, der geliefert werden kann, wobei der Kunde verpflichtet ist, die Lieferung dieses Teils der Produkte anzunehmen und für deren Bezahlung aufzukommen. 
6.4.  Tapwater haftet gegenüber dem Kunden nicht und gerät auch nicht in Verzug im Hinblick auf die Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung, wenn eine Verzögerung oder ein Versäumnis einer Ursache zuzurechnen ist, die außerhalb der Kontrolle von Tapwater liegt („höhere Gewalt“). Unbeschadet der allgemeinen Gültigkeit des oben Genannten, beinhaltet höhere Gewalt: (i) Naturkatastrophe, Explosion, Hochwasser, Sturm, Brand oder Unfall, Krieg oder Kriegsdrohung, Sabotage, Aufstand, Aufruhr und Beschlagnahme; (ii) Import- oder Exportvorschriften oder -verbote; (iii) Streik, Embargo oder andere Handelskonflikte (einschließlich Mitarbeiter von Tapwater oder Dritte); (iv) Probleme bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Treibstoff, Maschinenteile; (v) Stromausfall oder defekte Maschinen und Ausrüstung. 
6.5.  Wenn die vorübergehende Situation einer höheren Gewalt länger als einen Monat anhält, ist jede Partei berechtigt, die Vereinbarung, ohne dass irgendwelche Rechte auf Schadensersatz entstehen, aufzulösen. Im Falle einer Auflösung, werden alle bereits gelieferten Leistungen anteilsmäßig abgerechnet. 
 

7 ANNAHME DER PRODUKTE

7.1. Unbeschadet der Rechte des Kunden unter Artikel 9, ist der Kunde verpflichtet, die Produkte entsprechend der Vereinbarung anzunehmen. Er ist zudem verpflichtet, die Produkte zu bezahlen, es sei denn Tapwater erhält innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung eine schriftliche Ablehnung unter Angabe des genauen Grundes der Ablehnung der Produkte, im Rahmen der in Artikel 9 genannten Umstände. Wenn die Produkte vom Kunden angenommen wurden, können diese nicht mehr zurückgegeben werden. Falls sich der Kunde nach der Mitteilung der Ablehnung dennoch als Eigentümer der Produkte oder sich widersprüchlich im Hinblick auf seine Ablehnung oder darauf, dass die Produkte Tapwater gehören, verhält, gelten die Produkte als vom Kunden angenommen und müssen entsprechend von diesem bezahlt werden. Die oben stehende Bedingung gilt auch, wenn der Kunde alle oder einen Teil der Produkte verarbeitet oder geändert oder diese mit anderen Waren vermischt hat. 
 

8 ZAHLUNG

8.1.  Wenn in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt wurde, ist der vereinbarte Preis für die Produkte innerhalb von 30 Tagen nach Tapwater’s Rechnungsstellung zu zahlen. 
8.2.  Für die Zwecke dieser Vereinbarung, wird als Zahlungstermin ein fester Termin angegeben. Wenn der Betrag nicht in der angegebenen Frist bezahlt wird, ist Tapwater berechtigt, eine weitere Lieferung der Produkte -einschließlich der Produkte des zugrunde liegenden Auftrags - aufgrund offen stehender Zahlungen zu stoppen und/oder die Vereinbarung aufzulösen und die Produkte an Dritte zu liefern, unbeschadet anderer Rechtsmittel, die Tapwater zustehen. 
8.3.  Der Kunde hat kein Recht auf Rabatt, Verrechnung oder Aufschub. 
8.4.  Wenn Tapwater irgendwann die Bonität des Kunden anzweifelt, ist Tapwater berechtigt, vor der Fortsetzung der Leistungsabwicklung zu fordern, dass der Kunde eine Anzahlung leistet oder eine entsprechende Sicherheit in Höhe aller Forderungen erbringt - entweder fällig und zahlbar oder anderweitig - die Tapwater jetzt oder in Zukunft gegenüber dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung hat oder haben wird. Dies im Ermessen von Tapwater und unbeschadet der anderen Rechte von Tapwater aufgrund dieser Vereinbarung oder des Gesetztes. 
8.5.  Falls der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist die vollständige Zahlung leistet, ist er zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den offenen Betrag verpflichtet, und zwar vom Fälligkeitstag an bis zum Tag der Zahlung, unbeschadet der anderen Rechte von Tapwater. Außerdem gehen alle angemessenen Kosten, die bei einer gerichtlichen Eintreibung anfallen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Kosten von Inkassobüros, Gerichtsvollziehern und Rechtsanwälten, einschließlich Kosten für Mahnbriefe, Versäumnismitteilungen und Erinnerungsschreiben, zu Lasten des Kunden. Diese Kosten betragen mindestens 15 % der gesamten offen stehenden Summe, unbeschadet Tapwater’s Recht, die wirklichen Kosten beim Kunden geltend zu machen. 
8.6.  Alle vom Kunden vorgenommenen Zahlungen werden jederzeit zuerst dazu verwendet, um alle fälligen Zinsen und Kosten abzudecken, danach zur Begleichung der am längsten fälligen und zahlbaren Rechnungen, auch wenn der Kunde angibt, dass eine Zahlung für eine spätere Rechnung bestimmt ist. 
 

9 MÄNGEL UND DEFIZITE

9.1.  Tapwater behält sich das Recht vor, alle vermeintlich defekten Produkte zu prüfen bevor diese ersetzt werden. Tapwater kann Rücksendungen die später als sieben Tage angekündigt werden, ablehnen, sollten diese speziell und korrekt im Auftrag gegeben sein oder Rücksendungen irgendeiner Art ablehnen, bei dem die Produkte nicht in einem sauberen und marktfähigen Zustand (z.B. einschließlich Barcode-Kennzeichnung) sind. Falls der Kunde unter normalen Umständen den Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt feststellen konnte (z.B. versteckte Mängel), muss die entsprechende Reklamation innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung des Mangels im Besitz von Tapwater sein. Tapwater haftet nicht für irgendwelche durch die Produkte verursachte Verluste oder Schäden an denselben, wenn diese über eine vom Kunden ausgewählte Transportfirma zurückgegeben werden. 
9.2.  Wenn die zurückgegebenen Produkte nach Meinung von Tapwater defekt sind und die Mängel aus Material- oder Verarbeitungsfehlern oder einem anderen Faktor, für den Tapwater verantwortlich ist, herrühren, wird Tapwater das entsprechende Produkt ersetzen oder dem Kunden den Gegenwert erstatten, dies im Ermessen von Tapwater. 
9.3.  Produkte werden nicht als defekt anerkannt, wenn sie lediglich Abweichungen in Bezug auf die Qualität, Maße, Farbe, Design, Gewicht und/oder Endbearbeitung aufweisen, die handelsüblich oder von geringer Bedeutung sind. 
9.4.  Tapwater haftet nicht, weder vertragsmäßig noch anderweitig, für Mängel oder Abweichungen von Produkten im Vergleich zu einer Spezifikation oder einem Muster, oder für persönliche Verletzungen, Schäden oder Verluste, die von solchen Mängeln verursacht werden.
 

10 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1. Tapwater’s Haftung aufgrund des Vertrages, des Schadensersatzrechts oder anderweitig in Bezug auf Produktmängel oder in Bezug auf die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung oder eine andere direkte Verpflichtung gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit 
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VON TAPWATER GMBH
dieser Vereinbarung beschränkt sich auf den gesamten Nettopreis der defekten Produkte, die im Rahmen der entsprechenden Vereinbarung verkauft wurden. 
10.2.  Auf keinen Fall haftet Tapwater, auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer, für Handelsverluste oder Folgeschäden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Umsatzverluste, Gewinn- oder Goodwillschmälerungen. 
10.3.  Der Kunde entlässt Tapwater aus der Haftung für Forderungen Dritter in Bezug auf Schäden, die sich auf die von Tapwater gelieferten Produkte oder in einer anderen Form im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen dem Kunden und Tapwater stehen, beziehen. 
 

11 RÜCKSENDUNGEN 

11.1. Der Kunde ist verpflichtet, Tapwater zu informieren, bevor er eine Rücksendung vornimmt, und darf die Rücksendung erst nach Zustimmung von Tapwater veranlassen. Allen Rücksendungen muss ein ausgefülltes, von Tapwater vorgegebenes, Rücksendeformular beigefügt werden, auf dem die Warenrücksendenummer angegeben ist. Alle zurückgegebenen Produkte werden von Tapwater beim Kunden an einem Standort und zu einer Zeit, die abgestimmt werden müssen, abgeholt. Der Kunde sorgt für eine einwandfreie Aufbereitung der Produkte. Sollte dies nicht erfolgen, wird ein Aufschlag von 25 % auf den vereinbarten Preis als Kostenausgleich in Rechnung gestellt. 
11.2. Zurückgegebene Produkte, die keine Mängel aufweisen, werden nicht akzeptiert, und Produkte, die vom Kunden nicht verkauft wurden, können nicht zurückgegeben werden.
 

12 PRODUKTRÜCKRUFE 

12.1.  Falls ein Mangel bei gelieferten Produkten (einschließlich deren Verpackung) einem der beiden Parteien bekannt wird, informiert diese Partei die jeweils andere über diesen Mangel, unter Angabe:
der Art des Mangels;
der entsprechenden Produkte; 
anderer relevanten Informationen. 
12.2.  In einem solchen Fall obliegt es Tapwater zu entscheiden, ob Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Einstellung der Lieferungen, Blockierung des Vorrats (sowohl am Standort des Kunden als auch bei den Abnehmern des Kunden), und/oder der Rückruf des Produktes, ergriffen werden. Der Kunde verpflichtet sich zur angemessenen Mitwirkung bei der Durchführung solcher Maßnahmen. 
12.3.  Der Kunde ist verpflichtet, die Informationen im Hinblick auf die Maßnahmen, die getroffen wurden oder noch getroffen werden könnten, vertraulich zu behandeln. 
 

13 VERTRAGSBRUCH UND AUFHEBUNG

13.1.  Tapwater hat das Recht, seine Verpflichtungen aufzuheben und/oder die gesamte Vereinbarung oder Teile davon mit sofortiger Wirkung aufzuheben, ohne dass es dazu einer Mahnung oder richterlichen Mitwirkung bedarf, wenn: 
(a) der Kunde einen vorläufigen oder endgültigen Zahlungsaufschub gewährt bekommt, die Insolvenz des Kunden beantragt oder ausgesprochen wird oder die Geschäfte des Kunden aufgelöst oder nicht mehr fortgesetzt werden;
(b) es im Ermessen von Tapwater wahrscheinlich ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann oder auf andere Weise nicht oder nicht mehr kreditwürdig ist. 
(c) der Kunde, falls zutreffend, ein von Tapwater gewährtes Kreditlimit überzieht; 
(d) der Kunde die Produkte außerhalb der mit Tapwater vereinbarten Verkaufsstellen anbietet. 
13.2.  Im Falle einer Aufhebung der Vereinbarung oder Teilen davon durch Tapwater aufgrund der oben genannten Bedingungen, verpfändet der Kunde Tapwater ein sofort zahlbares Bußgeld in Höhe von fünfzig Prozent des Auftragswertes der Vereinbarung. 
13.3.  Wenn zum Zeitpunkt der oben genannten Aufhebung der Kunde bereits Leistungen im Rahmen der Vereinbarung erhalten hat, bleiben die Leistungen und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung bestehen, es sei denn, dass sich Tapwater mit der Durchführung dieser Leistungen in Verzug befindet. Alle Beträge, die Tapwater bereits vor der Aufhebung für bereits durchgeführte oder gelieferte Leistungen im Rahmen der Vereinbarung in Rechnung gestellt hat, bleiben vollständig zahlbar, vorbehaltlich der Bedingungen des vorhergehenden Satzes, und werden bei Aufhebung sofort fällig und zahlbar. 
13.4.  Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von Tapwater die Vereinbarung aufzuheben. Eine Aufhebung, falls dieser zugestimmt wird, erfolgt unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Kunde Tapwater aus der Haftung für jegliche Verluste, Schäden, Forderungen oder Aktionen entlässt, die sich aus einer solchen Aufhebung ergeben, es sei denn, dies wird schriftlich anderweitig vereinbart. 
13.5.  Im Falle einer Aufhebung der Vereinbarung werden alle gegenseitigen Forderungen sofort fällig und zahlbar. 
 

14 GEISTIGESEIGENTUMSRECHT

14.1.  Der Kunde unterlässt jederzeit alle Aktionen, die die Unverwechselbarkeit oder den Ruf der Tapwater Handelsmarke angreifen. Der Kunde benutzt andererseits die Handelsmarke Tapwater nur im gesetzlich zugelassenen Rahmen. 
14.2.  Der Kunde verwendet keine Zeichen, einschließlich Handelsmarken oder Markennamen, die den Handelsmarken oder Markennamen von Tapwater gleichen. 
14.3.  Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Produkte in irgendeiner Form anzupassen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, beispielsweise die Veränderung oder Entfernung des befestigten Markenzeichens. 
 

15 KEINE VERPFLICHTUNG DER GESCHÄFTSFORTSETZUNG

15.1. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, legen Tapwater und der Kunde ausdrücklich fest, dass jede Partei jederzeit berechtigt ist, keine Aufträge mehr zu erteilen, beziehungsweise keine Aufträge mehr von der anderen Partei anzunehmen, ohne dass dadurch eine Schadensersatzpflicht entsteht (beispielsweise im Zusammenhang mit entgangenem Gewinn oder getätigten Investitionen), unabhängig von der Dauer der Geschäftsbeziehung, der Abhängigkeit der Parteien und/oder den Erwartungen, die die Parteien eventuell im Hinblick auf mögliche Aufträge in der Zukunft hatten und unabhängig von allen anderen Umständen. 
 

16 KEINE AUFHEBUNG VON RECHTEN

16.1. Tapwater’s Rechte und Rechtsmittel im Rahmen dieser Vereinbarung werden nicht eingeschränkt, abgetreten oder aufgehoben, beispielsweise wenn Tapwater eine Verlängerung gewährt oder aufgrund eines Verzugs oder einer Verzögerung seitens Tapwater, um die entsprechenden Rechte oder Rechtsmittel geltend zu machen. 
 

17 TEILNICHTIGKEIT

17.1. Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit irgendeiner Bedingung dieser Vereinbarung beeinflusst nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bedingungen. 
 

18 ANWENDBARES GESETZ

18.1.  Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Schweizerischen Rechts
18.2.  Alle Konflikte in Bezug auf die Vereinbarung zwischen Tapwater und dem Kunden oder die Durchführung derselben, die nicht in beidseitigem Einvernehmen zwischen den Parteien geschlichtet werden kann, werden dem zuständigen Gericht in vorgelegt.
Abweichend davon ist Tapwater berechtigt, einen Konflikt dem zuständigen Gericht im Bezirk, in dem der Kunde seinen eingetragenen Geschäftssitz hat, vorzulegen. 
 
Gerichtstand ist Hergiswil, NW, Schweiz